So registrieren Sie sich beim staatlichen Verbraucherschutzdienst:
Auf der Website der VVTAT https://vvtat.lrv.lt/lt/ finden Sie im Bereich Tourismusdienstleistungen -> Unterkunftsdienstleistungen alle relevanten Informationen.
https://vvtat.lrv.lt/lt/veiklos-sritys-54/vartojimo-paslaugos-78/turizmo-paslaugos-125/apgyvendinimo-paslaugu-teikimas-603/
Allgemeine Informationen für nicht klassifizierte Unterkunftsanbieter
Nicht klassifizierte Beherbergungsdienstleistungen können von einem Beherbergungsdienstleister erbracht werden, der in der Liste der nicht klassifizierten Beherbergungsdienstleister aufgeführt ist, und zwar gemäß dem in Artikel 34 des Tourismusgesetzes festgelegten Verfahren.
Ein Anbieter von nicht klassifizierten Beherbergungsleistungen muss der Behörde eine Meldung in der vorgeschriebenen Form über die Erbringung dieser Leistungen (nachfolgend „Meldung“ genannt) übermitteln. Meldeformular ( juristische Person , natürliche Person )
Für die Registrierung von nicht klassifizierten Beherbergungsdienstleistern wird keine staatliche Gebühr erhoben.
Eine unterschriebene und eingescannte Mitteilung über die Erbringung von Unterkunftsleistungen kann an den Dienst übermittelt werden:
- per E-Mail – [email protected] oder [email protected]
- per Post – an die Abteilung für Tourismusmarktüberwachung des Staatlichen Verbraucherschutzdienstes, A. Goštauto Str. 12, 01108 Vilnius.
- direkt – A. Goštauto Str. 12, Vilnius (Ankunftszeit muss im Voraus vereinbart werden).
Die Informationen werden bereitgestellt von : Liuda Ruseckaja, Beraterin der Abteilung für Tourismusmarktüberwachung, Tel. +370 685 514 00, E-Mail: [email protected] und Senior Specialist Irena Leleivienė, Tel. +370 648 93 600, E-Mail: [email protected] .
Anbieter von nicht klassifizierten Beherbergungsdienstleistungen sind in der Liste der Anbieter von nicht klassifizierten Beherbergungsdienstleistungen aufgeführt, die auf der Website des Dienstes und im Lizenzinformationssystem www.licencijavimas.lt veröffentlicht ist .
BITTE BEACHTEN SIE:
- Wird die Erbringung von Beherbergungsleistungen eingestellt (ausgesetzt) oder ändern sich die in der Meldung oder im Antrag gemachten Angaben (z. B. der Beherbergungsdienstleister, seine Rechtsform, sein Rechtsstatus, seine Adresse oder andere Daten), so muss der Beherbergungsdienstleister den Dienst innerhalb von 10 Werktagen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihm diese Informationen bekannt wurden oder hätten bekannt werden müssen, darüber informieren .
Freiform- Musterformular für einen Antrag auf Widerruf einer Lizenz/eines Zertifikats.
- Bei der Veröffentlichung von Informationen über die angebotenen Dienstleistungen darf ein Beherbergungsdienstleister nur die Bezeichnung der Art der Beherbergungsdienstleistung verwenden, die registriert ist oder für die eine Klassifizierungsbescheinigung ausgestellt wurde (z. B. darf die Einrichtung nach der Registrierung privater Beherbergungsdienstleistungen nicht mehr als Pension bezeichnet werden).
Informationen aktualisiert am 16.03.2026
