Öffentliche Einrichtung "Lazdijai Tourism Information Center"

Hinweisgeberschutz

Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern der Republik Litauen legt die Rechte und Pflichten von Personen fest, die Verstöße in Institutionen gemeldet haben, die Grundlagen und Formen ihres Rechtsschutzes sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Ermutigung und zur Unterstützung dieser Personen, um angemessene Möglichkeiten zur Meldung von Gesetzesverstößen zu schaffen, die eine Bedrohung für das öffentliche Interesse darstellen oder dieses verletzen, die Verhinderung und Aufdeckung solcher Verstöße sowie die Zur-Verantwortung-Ziehung der Personen, die Verstöße begangen haben, zu gewährleisten.

Möglichkeiten zum Einreichen eines Berichts:
Per E-Mail: Senden Sie einen Bericht über den Verstoß per E-Mail an [email protected]
Direkt: Sie können Informationen über den Verstoß direkt einreichen, indem Sie zum Tourismusinformationszentrum Lazdijai, Kauno Str. 6A, Lazdijai, kommen.