Das Gesetz der Republik Litauen über den Schutz von Hinweisgebern legt die Rechte und Pflichten von Personen fest, die Verstöße in Institutionen gemeldet haben, die Grundlagen und Formen ihres Rechtsschutzes sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Förderung und Unterstützung dieser Personen, um geeignete Möglichkeiten zur Meldung von Gesetzesverstößen zu schaffen, die eine Bedrohung für das öffentliche Interesse darstellen oder diesem zuwiderlaufen, um die Verhütung und Aufdeckung solcher Verstöße zu gewährleisten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Möglichkeiten zur Einreichung eines Berichts:
Per E-Mail: Senden Sie einen Bericht über den Verstoß per E-Mail an [email protected]
Direkt: Sie können Informationen über den Verstoß direkt an das Tourismusinformationszentrum Lazdijai in der Kauno-Straße 6A in Lazdijai übermitteln.
Informationen aktualisiert am 10.03.2026
